Rahmenbedingungen

Wichtige Informationen

Vor Beginn einer Psychotherapie haben Klientinnen und Klienten meist viele Fragen. Auf dieser Seite möchte ich die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf der gemeinsamen Arbeit geben.

Der erste Kontakt dient zur Klärung allgemeiner Fragen oder Vereinbarung eines Erstgesprächs.

Hierzu können Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schreiben.

Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Einzelsitzung Psychotherapie und Online-Beratung: 70 € / 50 min.
Einzelsitzung EMI: 120 € / 90 min.

Auf Anfrage ist ein Sozialtarif möglich.

Für mein Honorar kann kein Kostenzuschuss bei den Gesundheitskassen beantragt werden. Ich verrechne auch nicht mit den Gesundheitskassen, dadurch werden keine Daten und Diagnosen weitergeleitet.

Falls Sie zusatzversichert sind, ist mit dem Versicherungspartner zu klären, ob die Kosten für eine Psychotherapie abgerechnet werden können.

Bei einem Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen und sprechen über Ihre Anliegen. Sie beschreiben was Ihnen wichtig ist. Dabei steht immer eine vertrauensvolle und wertschätzende therapeutische Beziehung im Vordergrund. Sie sollten das Gefühl haben, dass die Chemie zwischen uns stimmt. Das ist ganz wichtig für einen weiteren positiven Therapieverlauf.

Die Anzahl der Therapiestunden richtet sich immer nach Ihren Bedürfnissen. 

Idealerweise sollten die Termine wöchentlich stattfinden, damit ein effektiver Prozess auftritt und eine nachhaltige Wirkung erreicht werden kann.

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG).

In meiner Praxis erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Anliegen offen und vertrauensvoll innerhalb eines geschützten Rahmens anzusprechen. 

Barzahlung und Überweisung sind möglich.

Bei Online-Sitzungen erhalten Sie im Vorfeld Informationen bezüglich der Überweisung.

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, ist es möglich bis spätestens 24 Stunden davor telefonisch, per SMS oder E-Mail abzusagen.

Für danach abgesagte Termine wird das vereinbarte Honorar verrechnet. 

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin ist gesetzlich geregelt. Gegen Ende der Ausbildung wird der Status “Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision” verliehen. In diesem Status ist man berechtigt und befähigt eigenständig als Psychotherapeutin zu arbeiten.

Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie in den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie mich gerne!